AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Elektro-Fix GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro-Fix GmbH

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen der Elektro-Fix GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

I. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Allgemeines
  • 1.1 Soweit bei Bauleistungen die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gelten deren Regelungen ergänzend. Im Übrigen gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  • 1.2 Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen oder Pläne sind nur annähernd maß- und gewichtsgenau, sofern die Genauigkeit nicht ausdrücklich bestätigt wurde. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht oder anderweitig verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.
  • 1.3 Erforderliche Abdichtungs-, Dämm- sowie sonstige bauliche Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Putz-, Trockenbau- oder Estricharbeiten) sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht Bestandteil des Angebots und vom Auftraggeber bauseits fachgerecht auszuführen.
  • 1.4 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere freier Zugang zu den Arbeitsbereichen, betriebsbereite Anschlüsse, Abschaltung betroffener Stromkreise sowie die Baufreiheit. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Termin
  • 2.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, sofern deren Einhaltung nicht durch Umstände unmöglich wird, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen insbesondere Änderungen des Auftrags sowie fehlende oder verspätet bereitgestellte Unterlagen.
  • 2.2 Ansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs richten sich bei Bauleistungen nach § 8 Nr. 3 VOB/B, sofern Beginn und Fertigstellung kalendermäßig vereinbart wurden und eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wurde.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Der entstandene und nachweisbare Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

  • 3.1 der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden konnte,
  • 3.2 ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr beschafft werden kann, ohne dass wir dies zu vertreten haben,
  • 3.3 der Auftraggeber einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
  • 3.4 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wird.
4. Kostenvoranschlag

Wird vor Ausführung eines Auftrags die Erstellung eines Kostenvoranschlags gewünscht, ist dies vom Auftraggeber ausdrücklich anzugeben.

5. Gewährleistung und Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für Mängel, Schäden oder Funktionsstörungen an bestehenden Anlagen, Leitungen oder Bauteilen, die nicht Bestandteil des Auftrags sind, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt insbesondere für nicht erkennbare Mängel, veraltete Installationen oder fehlende Normkonformität von Bestandsanlagen.

Gewährleistungsansprüche bei Reparaturleistungen verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, sofern es sich nicht um Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt.

6. Erweitertes Pfandrecht
  • 6.1 Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu.
  • 6.2 Wird ein Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen. Nach Ablauf von drei Monaten sind wir berechtigt, den Gegenstand zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstattet.
7. Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil geworden sind. Die Kosten für Ausbau und Rückholung trägt der Auftraggeber.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
  • 8.1 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • 8.2 Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind oder hiervon abweichen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern kein Nachtragsangebot vereinbart wurde.
  • 8.3 Änderungen der Eigentumsverhältnisse, der Anschrift oder des Rechnungsempfängers sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Elektro-Fix GmbH.

Stundenverrechnungssätze für 2026

Auf Grund der aktuellen Situation ist eine Anpassungen für das laufende Jahr nicht ausgeschlossen

Leistung Netto (€) Brutto (19 %) (€)
AW Arbeitswert = 5 Minuten (Monteur) 4,75 € pro AW* 5,65 € pro AW*
Fahrzeit Monteur pro Stunde 57,00 € 67,83 €
Arbeitszeit Monteur pro Stunde 57,00 € 67,83 €
Einsatzzeit Bereitschaft pro Stunde (mit Notdienstvertrag)* 155,40 €* 184,92 €*
Monatliche Pauschale Bereitschaft* 215,10 €* 255,96 €*
Fahrzeit Meister pro Stunde 111,10 € 132,20 €
Arbeitszeit Meister pro Stunde 111,10 € 132,20 €
Kosten KFZ pro gefahrenem km (VW T5 / T6) 1,22 € 1,45 €
Entsorgung Abfall (blauer Müllsack) 5,70 € 6,78 €

* Arbeitszeit in AW (AZ) | Fahrzeit in AW (FZ)
* Einsatzzeit Bereitschaft: Hinfahrt (= Arbeitszeit) + Arbeitszeit + Rückfahrt (= Arbeitszeit)
* Monatliche Pauschale entfällt für Kunden mit Rahmenvertrag KA & PVI